Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), ein von der Bundesregierung im Juli 2020 beschlossenes Investitionsprogramm, soll die Digitalisierung und Modernisierung der Krankenhäuser in Deutschland fördern. Innovative, digitale Lösungen sollen Arbeitsabläufe vereinfachen und Beschäftigte entlasten, damit diese wieder mehr Zeit für die Versorgung der Patienten haben. Insgesamt stellen Bund und Länder für entsprechende Maßnahmen Fördergelder in Höhe von 4,3 Milliarden Euro für alle Kliniken in Deutschland zur Verfügung.
Zur Vorantreibung seiner Digitalisierung hat das KWM diverse Maßnahmen/Fördertatbestände aus dem KHZG erfolgreich beantragt:
Patientenportal (Fördertatbestand 2)
Gefördert wird im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV die Einrichtung eines Patientenportals, das ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement sowie das Überleitungsmanagement von Patientinnen und Patienten zu nachgelagerten Leistungserbringern beinhaltet sowie den digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und Leistungsempfängern vor, während und nach der Krankenhausbehandlung ermöglicht. Patienten werden hierdurch in Ihren Behandlungsprozess digital eingebunden; von der digitalen Terminvereinbarung bis hin zum digitalen Überleitungsmanagement in nachgelagerte Einrichtungen.
Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (Fördertatbestand 3)
Gefördert werden im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 3 KHSFV digitale Pflege- und Behandlungsdokumentationssysteme, die Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation der Pflege- u. Behandlungsleistungen einschließen können. Durch eine schlankere, da aufwandsärmere und besser verfügbare Dokumentation soll die Pflege- u. Behandlungsqualität gesteigert und die Abläufe optimiert werden.
Klinisches Entscheidungsunterstützungssystem (Fördertatbestand 4)
Gefördert werden im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 4 KHSFV teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme zur Diagnostik-, Therapie- oder Medikationsempfehlung für eine verbesserte Patientenbehandlung.
Digitales Medikationsmanagement (Fördertatbestand 5)
Gefördert wird im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 5 KHSFV die Einführung eines digitalen Medikationsmanagements. Hierdurch wird die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) signifikant erhöht und die Medikation aller PatientInnen effektiver und transparenter abgebildet.